Mit Spaß zum Ziel Führerschein

 

Unsere Leistungen

Kurse - Dienstleistungen

Auffrischungskurse:
Sie sind schon lange nicht mehr Auto gefahren, haben Angst oder fühlen sich nicht mehr so sicher? Wir bieten Auffrischungskurse in Theorie und Praxis an, welche individuell an ihre Bedürfnisse angepasst werden. Wir gehen gezielt auf Ihre Wünsche ein um Ihnen den Spaß im Fahrzeug und die Sicherheit im Straßenverkehr wieder zu geben.

Technikkurse:
Wir erklären Ihnen an ihrem Fahrzeug die neuesten Innovationen sowie die verschiedenen Assistenzsysteme.

Kurse für Eltern und Begleitpersonen beim begleitenden Fahren ab 17 Jahren:
Hier werden die Begleitpersonen auf den neusten Stand der Straßenverkehrsordung gebracht und auf ihre Aufgabe als Beifahrer  und Begleitperson gezielt vorbereitet und geschult.

 

Führerschein der Klassen Mofa - AM - A1 - A2/A - B - BF17 - BE - L

 

Klasse B

Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge (außer den Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Wie alt muss ich sein?

Mindestalter: 18 Jahre bzw 17 Jahre beim begleitenden Fahren.

Was muss ich tun?

Theoretische und praktische Prüfung.

Welche Fahrstunden brauche ich?

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelheitsfahrt: 3

Welche Theorie Unterrichte brauche ich?

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Was darf ich noch fahren?

Führerscheinklassen AM und L

Info zu begleitendem Fahren mit 17

Begleiter/in einer/s 17-jährigen Fahranfängerin/s kann jeder werden, der
• 30 Jahre oder älter ist
• seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B (3) besitzt
• und nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister hat.


Klasse BE

Was darf ich fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Max. zG der Kombination: 7to

Wie alt muss ich sein?

Mindestalter: 18, 17 Jahre im begleiteten Fahren
Ausbildung: nur Praxis

Was muss ich tun?

Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B

Welche Fahrstunden brauche ich?

Überlandfahrt:  3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt:     1

Was darf ich noch fahren?

B, AM, L


 Klasse B96

Was darf ich fahren?

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Was muss ich tun?

Mindestalter:
18 bzw. 17 Jahre beim begleitetem Fahren
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: keine
Vorbesitz: B

Wie hoch ist der Zeitaufwand?

Theorie: 150 Min.
Praktische Übung: 210 Min.
Fahrpraktische Übung: 1 x 60 Min.

Was muss ich mitbringen?

Spaß und gute Laune

 

Klasse Mofa 

Was darf ich fahren?

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbel)
maximal Geschwindigkeit 25 km/h

Was muss ich tun?

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie
Prüfung: Theorie

Wie hoch ist der Zeitaufwand?

Theorie: 6 Unterrichtseinheiten
Praxis: 2 Unterrichtseinheiten


Klasse AM

Was darf ich fahren?

zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, drei- und vierrädrige Kleinkrafträder.
maximal 45 km/h, maximal 50ccm, Nenndauerleistung bei Elektromotor maximal 4 KW

Was muss ich tun?

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie und Praktisch

Wie hoch ist der Zeitaufwand?

Theorie: 14 Unterrichtseinheiten

Was muss ich mitbringen?

Spaß und gute Laune


Klasse A1

Was darf ich fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) welche maximal 125ccm bzw. maximal 11 kW Leistung besitzen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht darf maximal 0,1kW/kg besitzen.

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h, jedoch maximal 15kW

Was muss ich tun?

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie und Praktisch

Wie hoch ist der Zeitaufwand?

Theorie: 16 Unterrichtseinheiten
Praktische Übung: 12 Fahrten (inkl. Sonderfahrten)

Was darf ich noch fahren?

Klasse AM

 

Klasse A2/A

Was darf ich fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) welche maximal:

A2: maximal 35 kW / 48 PS
Das Verhältnis zwischen Leistung und Leergewicht darf maximal 0,2 kW/kg nicht überschreiten.

Klasse A: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren möglich.
Ab 20 Jahren und bei Vorbesitz A2 (min. 2 Jahre) ist lediglich eine praktische Prüfung notwendig.

Was muss ich tun?

Klasse A2 Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A Mindestalter: 24 Jahre bei direkt Einstieg und 20 Jahre bei Vorbesitz von Klasse A2

Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie und Praktisch

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von min. 2 Jahren ist lediglich eine praktische Prüfung notwendig.

Wie hoch ist der Zeitaufwand?

Theorie: 16 Unterrichtseinheiten
Praktische Übung: 12 Fahrten (inkl. Sonderfahrten)

Was darf ich noch fahren?

Klasse A2: AM, A1
Klasse A: AM, A1, A2



Anmeldung

Sie können sich gerne zu unseren Anmeldungszeiten in der Fahrschule einschreiben und wir stehen Ihnen natürlich jederzeit telefonisch oder per Email zur Verfügung. Kontakt