Kurse - Dienstleistungen
Hier werden die Begleitpersonen auf den neusten Stand der Straßenverkehrsordung gebracht und auf ihre Aufgabe als Beifahrer und Begleitperson gezielt vorbereitet und geschult.
Ein Aufbauseminar (ASF) ist eine Pflicht-Nachschulung für Fahranfänger in der Probezeit, die bei schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen angeordnet wird, um das Fahrverhalten zu verbessern und das Risikobewusstsein zu schärfen. Es besteht aus vier Theoriestunden (á 135 Min.) in einer Gruppe (6-12 Teilnehmer), die sich über 2-4 Wochen erstrecken
Was darf ich fahren?
Wie alt muss ich sein?
Was muss ich tun?
Welche Fahrstunden brauche ich?
Welche Theorie Unterrichte brauche ich?
Was darf ich noch fahren?
Info zu begleitendem Fahren mit 17
Kraftfahrzeuge (außer den Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre bzw 17 Jahre beim begleitenden Fahren.
Theoretische und praktische Prüfung.
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelheitsfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Führerscheinklassen AM und L
Begleiter/in einer/s 17-jährigen Fahranfängerin/s kann jeder werden, der
• 30 Jahre oder älter ist
• seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B (3) besitzt
• und nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister hat.
Klasse BE
Was darf ich fahren?
Wie alt muss ich sein?
Was muss ich tun?
Welche Fahrstunden brauche ich?
Was darf ich noch fahren?
Klasse B96
Was darf ich fahren?
Was muss ich tun?
Wie hoch ist der Zeitaufwand?
Klasse Mofa
Was darf ich fahren?
Was muss ich tun?
Wie hoch ist der Zeitaufwand?
Klasse AM
Was darf ich fahren?
Was muss ich tun?
Wie hoch ist der Zeitaufwand?
Klasse A1
Was darf ich fahren?
Was muss ich tun?
Wie hoch ist der Zeitaufwand?
Was darf ich noch fahren?
Klasse A2/A
Was darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Max. zG der Kombination: 7to
Mindestalter: 18, 17 Jahre im begleiteten Fahren
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
B, AM, L
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter:
18 bzw. 17 Jahre beim begleitetem Fahren
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: keine
Vorbesitz: B
Theorie: 150 Min.
Praktische Übung: 210 Min.
Fahrpraktische Übung: 1 x 60 Min.
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbel)
maximal Geschwindigkeit 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie
Prüfung: Theorie
Theorie: 6 Unterrichtseinheiten
Praxis: 2 Unterrichtseinheiten
zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, drei- und vierrädrige Kleinkrafträder.
maximal 45 km/h, maximal 50ccm, Nenndauerleistung bei Elektromotor maximal 4 KW
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie und Praktisch
Theorie: 14 Unterrichtseinheiten
Übungsstunden: nach Bedarf + Praktischer Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) welche maximal 125ccm bzw. maximal 11 kW Leistung besitzen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht darf maximal 0,1kW/kg besitzen.
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h, jedoch maximal 15kW
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie und Praktisch
Theorie: 16 Unterrichtseinheiten
Praktische Übung: 12 Fahrten (Sonderfahrten)
Übungsstunden: nach Bedarf
Klasse AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) welche maximal:
A2: maximal 35 kW / 48 PS
Das Verhältnis zwischen Leistung und Leergewicht darf maximal 0,2 kW/kg nicht überschreiten.
Klasse A: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren möglich.
Ab 20 Jahren und bei Vorbesitz A2 (min. 2 Jahre) ist lediglich eine praktische Prüfung notwendig.
Klasse A2 Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A Mindestalter: 24 Jahre bei direkt Einstieg und 20 Jahre bei Vorbesitz von Klasse A2
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie und Praktisch
Bei Vorbesitz der Klasse A1 von min. 2 Jahren ist lediglich eine praktische Prüfung notwendig.
Theorie: 16 Unterrichtseinheiten
Praktische Übung: 12 Fahrten (inkl. Sonderfahrten)
Anmeldung
Sie können sich gerne zu unseren Anmeldungszeiten in der Fahrschule einschreiben und wir stehen Ihnen natürlich jederzeit telefonisch oder per Email zur Verfügung.